BST Brandschutztechnik / Fotos Wandhydrantenprüfung

Wandhydranten sind an eine Löschwasserleitung „Nass“ oder „Nass-Trocken“ angeschlossene Einrichtungen der Ersten und Erweiterten Löschhilfe. Sie stellen den handelnden Personen einen quasi unbegrenzten Löschmittelvorrat zur Verfügung. Wandhydranten der Ausführungen 2 und 3 erleichtern weiters das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes Auslegen von Schläuchen weitgehend überflüssig machen.

Die sorgfältige Wartung der Anlage, damit diese ihre Leben und Sachwerte schützende Funktion erhalten kann, gehört zu den Pflichten der Betreiberin der Anlage. Die Bilder unten zeigen die Grundzüge der Prüfung von Wandhydranten im Rahmen der Jährlichen Instandhaltung durch eine befähigte Person gemäß EN 671 Teil 3.

Prüfung und Wartung von Wandhydranten
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Benötigte Prüfeinrichtungen für Wartung und Instandhaltung von ortsfesten Löschanlagen (Wandhydranten)
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Das Schlauchanschlussventil ist richtig ausgeführt und leicht und einwandfrei zu betätigen.
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Die Bedienungsanleitung auf der Haspel ist eindeutig und gut leserlich.
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Der Schlauch wird mit dem im Gebäude vorhandenen Betriebsdruck beaufschlagt und vollständig ausgerollt.
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Die Wasserdurchflussmenge ist gleichmäßig und ausreichend.
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Die Schlaucheinbindungen (Schellen) passen und sind sicher befestigt.
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Die Wandbefestigung ist dem Zweck entsprechend fest angebracht und stabil. Die Schlauchhaspel lässt sich in beide Richtungen frei bewegen.
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Auf der gesamten Länge des Schlauchs dürfen keine Anzeichen von Rissen, Verformungen, Verschleiß oder Beschädigungen erkennbar sein. Falls der Schlauch irgendwelche Schäden aufweist, muss er ersetzt oder mit dem maximalen Betriebsdruck auf Dichtheit geprüft werden.
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Nach jeweils fünf Jahren müssen Schläuche mit dem höchsten zulässigen Betriebsdruck nach EN 671-1 beziehungsweise EN 671-2 beansprucht werden
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Der Typ des Strahlrohres stimmt und es ist leicht zu betätigen.
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Wenn eine umfangreiche Instandsetzung erforderlich ist, müssen Schlauchhaspel beziehungsweise Wandhydrant mit der Aufschrift „Außer Betrieb“ gekennzeichnet werden und die befähigte Person muss den Betreiber informieren.
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Der Schrank weist keine Anzeichen von Beschädigungen auf und alle Türen lassen sich ungehindert öffnen.
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