Nutzung nur durch die Feuerwehr |
Ausführung 0 Löschwasseranlage „trocken“ |
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Nutzung nur als Erste / Erweiterte Löschhilfe |
Ausführung 1a in die (meist) Trinkwasseranlage integrierte und mit einer Sicherungskombination (HD) ausgestattete Wandhydranten |
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Nutzung durch die Feuerwehr und: - Ausführungen 1b, 2 als Erste / Erweiterte, - Ausführung 3 als Erweiterte Löschhilfe |
Ausführung 1b in die (meist) Trinkwasseranlage integrierte und mit einer Sicherungskombination (HD) ausgestattete Wandhydranten in Kombination mit einer Löschwasseranlage „trocken“ |
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mittelbarer Anschluss an die Wasserversorgung |
Ausführungen 2a, 2b, 3 Löschwasseranlage „nass“ Wandhydranten, Vorlagebehälter (AA, AB) und Druckerhöhungsanlage |
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Ausführungen 2a, 2b, 3 Löschwasseranlage „nass-trocken“ mit Grenztaster ausgestattete Wandhydranten, Füll- und Entleerungsstation, Vorlagebehälter (AA, AB) und Druckerhöhungsanlage |
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unmittelbarer Anschluss an die Wasserversorgung |
Ausführungen 2a, 2b, 3 Löschwasseranlage „nass“ Wandhydranten, Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone (BA) oder Durchflusssteuerung (GB) jährliche Spülung oder Wartungsintervall nach Angaben des Herstellers der Sicherungseinrichtung |
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Ausführungen 2a, 2b, 3 Löschwasseranlage „nass-trocken“ mit Grenztaster ausgestattete Wandhydranten, Füll- und Entleerungsstation |
Anmerkungen: Der unmittelbare Anschluss mit Rohrtrenner (BA, GB) ist generell nur zulässig, wenn sicher steht, dass das Wasser in der Löschleitung die Kategorie 4 nach EN 1717 nicht überschreitet. Anlagen, die Noteinspeisestellen oder Schaumhydranten aufweisen, dürfen an die Trinkwasserversorung jedenfalls nur mittelbar (AA, AB) angeschlossen werden.
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