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Unterscheidung von Löschwasseranlagen hinsichtlich Nutzung und Hygiene
Nutzung nur durch die
Feuerwehr
Ausführung 0
Löschwasseranlage „trocken“
Nutzung nur als
Erste / Erweiterte Löschhilfe
Ausführung 1a
in die (meist) Trinkwasseranlage integrierte und mit einer Sicherungskombination (HD) ausgestattete Wandhydranten
Nutzung durch die
Feuerwehr und:

- Ausführungen 1b, 2 als
Erste / Erweiterte,

- Ausführung 3 als
Erweiterte Löschhilfe
Ausführung 1b
in die (meist) Trinkwasseranlage integrierte und mit einer Sicherungskombination (HD) ausgestattete Wandhydranten
in Kombination mit einer Löschwasseranlage „trocken“
mittelbarer Anschluss
an die Wasser­versorgung
Ausführungen 2a, 2b, 3
Löschwasseranlage „nass“
Wandhydranten, Vorlagebehälter (AA, AB) und Druckerhöhungsanlage
Ausführungen 2a, 2b, 3
Löschwasseranlage „nass-trocken“
mit Grenztaster ausgestattete Wandhydranten, Füll- und Entleerungsstation,
Vorlagebehälter (AA, AB) und Druckerhöhungsanlage
unmittelbarer Anschluss
an die Wasser­versorgung
Ausführungen 2a, 2b, 3
Löschwasseranlage „nass“
Wandhydranten, Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone (BA) oder Durchflusssteuerung (GB)
jährliche Spülung oder Wartungsintervall nach Angaben des Herstellers der Sicherungseinrichtung
Ausführungen 2a, 2b, 3
Löschwasseranlage „nass-trocken“
mit Grenztaster ausgestattete Wandhydranten, Füll- und Entleerungsstation

Anmerkungen: Der unmittelbare Anschluss mit Rohr­trenner (BA, GB) ist generell nur zulässig, wenn sicher steht, dass das Wasser in der Löschleitung die Kategorie 4 nach EN 1717 nicht überschreitet. Anlagen, die Noteinspeisestellen oder Schaumhydranten aufweisen, dürfen an die Trinkwasserversorung jedenfalls nur mittelbar (AA, AB) angeschlossen werden.

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